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Markenschutz & Gründung

DPMA oder EUIPO? Der Markenanmeldung-Guide für Gründer 2026

Du hast einen Namen, ein Logo, vielleicht schon eine Website im Aufbau — und jetzt stellt sich die Frage, wo und wie du deine Marke schützt. Hier ist der nüchterne Überblick: Kosten, Fristen, und der Fehler, der Gründer am häufigsten teuer zu stehen kommt.

7 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026

Die kurze Antwort zuerst

DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) schützt deine Marke nur in Deutschland. EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schützt sie in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — mit einer einzigen Anmeldung. Die Faustregel: Wenn dein Geschäftsmodell online ist oder du mittelfristig über Deutschland hinaus verkaufen willst, führt an der EU-Marke kaum ein Weg vorbei. Ein rein lokales Ladengeschäft kommt oft mit der nationalen Marke aus.

DPMA — Deutsche Marke

290 € Amtsgebühr, bis 3 Klassen
Geltungsbereich
Nur Deutschland
Zusätzliche Klasse
+100 € je Klasse
Bearbeitungszeit
Ca. 4–8 Monate
Schutzdauer
10 Jahre, verlängerbar

EUIPO — Unionsmarke

850 € Amtsgebühr, 1 Klasse
Geltungsbereich
Alle 27 EU-Staaten
Bearbeitungszeit
Ca. 4–5 Monate (Fast Track schneller)
Schutzdauer
10 Jahre, verlängerbar
KMU-Förderung 2026
Bis zu 75 % der Amtsgebühr erstattbar

Gut zu wissen: 2026 läuft erneut das EUIPO-KMU-Förderprogramm (2. Februar bis 4. Dezember). Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 75 % der Amtsgebühr zurückerstattet bekommen. Der Fördertopf ist begrenzt und erfahrungsgemäß vorzeitig ausgeschöpft — wer eine EU-Marke plant, sollte das früh im Jahr angehen.

Der Fehler, der Gründer am meisten kostet

Weder DPMA noch EUIPO prüfen bei der Anmeldung, ob deine Marke einer bereits bestehenden zu ähnlich ist. Beide Ämter kontrollieren nur formale Kriterien — Kollisionen mit älteren Marken sind deine Verantwortung. Wird später Widerspruch eingelegt, sind die Amtsgebühr und die bereits investierte Zeit meist verloren.

Deshalb gilt: Eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung ist keine Kür, sondern die eigentliche Absicherung. Das Register des DPMA und das EU-Markenregister (eSearch plus) sind beide öffentlich einsehbar — der erste Blick kostet nichts.

Wortmarke, Bildmarke oder beides?

Für die meisten Gründer ist die reine Wortmarke die sinnvollste erste Anmeldung — sie deckt den Namen ab, egal wie sich Website oder Erscheinungsbild später entwickeln.

Häufiger Fehler: rein beschreibende Begriffe (z. B. ein Bäckerei-Start-up, das versucht, das Wort „Biobrot" als Marke einzutragen) werden von beiden Ämtern zurückgewiesen. Fantasienamen oder zumindest unterscheidungskräftige Kombinationen haben deutlich bessere Chancen.

Warum Markenschutz ohne Website nur die halbe Absicherung ist

Eine eingetragene Marke schützt deinen Namen rechtlich — sie sorgt aber nicht dafür, dass Kund:innen dich unter diesem Namen auch finden. Wer den Markennamen erst monate nach der Website-Domain sichert, riskiert doppelt: Der Wunschname ist als Domain womöglich längst vergeben, und ohne konsistenten Web-Auftritt bleibt die frisch eingetragene Marke wirtschaftlich wirkungslos — geschützt, aber unsichtbar.

Genau deshalb behandeln wir bei PACDI Markenanmeldung und Website-Aufbau nicht als zwei getrennte Baustellen, sondern als ein Paket: Der Name wird geprüft, geschützt und gleichzeitig als Domain und Web-Präsenz gesichert — bevor ihn sich jemand anders greift.

Marke und Website aus einer Hand

PACDI begleitet dich von der Namensrecherche über die DPMA- oder EUIPO-Anmeldung bis zur fertigen Website — ein Ansprechpartner, ein Paket, kein Hin- und Herschicken zwischen Anwalt und Webdesigner.

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Kurz zusammengefasst

  1. DPMA für rein nationale Vorhaben, EUIPO für alles mit EU-weiter Ambition — bei Zweifel eher EUIPO, da die Nachrüstung später teurer ist als die Erstanmeldung.
  2. Vor der Anmeldung selbst recherchieren — beide Ämter prüfen keine Ähnlichkeit zu bestehenden Marken.
  3. 2026 EUIPO-KMU-Förderung nutzen, solange der Fördertopf offen ist.
  4. Marke und Website gemeinsam denken, nicht nacheinander.
Quellen: Angaben zu Amtsgebühren und Fristen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen von DPMA und EUIPO (Stand Juli 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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