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Nach der Anmeldung

Die ersten 90 Tage nach der Markenanmeldung: Was jetzt passiert

Die Anmeldung ist raus, die Website steht — und trotzdem ist die Sache noch nicht durch. Nach der Veröffentlichung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Marken deinen Namen noch angreifen können. Was in dieser Zeit passiert und worauf es ankommt.

6 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026

Warum die Anmeldung nicht das Ende der Geschichte ist

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Sobald die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO eingereicht ist, gilt die Marke als sicher. Tatsächlich beginnt danach erst die kritische Phase. Nach der Veröffentlichung haben Inhaber älterer Marken oder Kennzeichen drei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen — wenn sie der Meinung sind, dass dein Name ihrer eigenen Marke zu ähnlich ist.

DPMA und EUIPO: zwei unterschiedliche Abläufe

DPMA (Deutschland)

Die Marke wird zuerst eingetragen, dann veröffentlicht. Die Widerspruchsfrist läuft nach der Veröffentlichung der Eintragung. Wichtig: Während eines laufenden Widerspruchs bleibt die Marke gültig und nutzbar — ein echter Vorteil der deutschen Marke.

EUIPO (EU-weit)

Hier läuft es umgekehrt: Die Anmeldung wird veröffentlicht, aber erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist ohne Widerspruch tatsächlich eingetragen. Vor der EU-Marke steht zusätzlich eine zweimonatige Cooling-off-Phase, in der sich die Parteien noch einigen können.

Tag 0

Veröffentlichung

Die Anmeldung wird im Markenregister öffentlich sichtbar — ab hier läuft die Uhr.

Tag 1–90

Widerspruchsfrist

Inhaber älterer Rechte können Widerspruch einlegen und müssen dafür fristgerecht eine Gebühr entrichten (DPMA: 250 €, EUIPO: separate Amtsgebühr). Ohne fristgerechte Zahlung gilt der Widerspruch als nicht erhoben.

Tag 90+

Kein Widerspruch eingegangen

Beim EUIPO erfolgt jetzt erst die endgültige Eintragung. Beim DPMA bestätigt das Amt, dass kein Widerspruch vorliegt — die Marke war während der Frist bereits nutzbar.

bei Widerspruch

Widerspruchsverfahren

Wechselseitige Stellungnahmen, danach Entscheidung des Amts. Bei EUIPO-Verfahren dauert die Entscheidung im Schnitt mindestens ein Jahr; bei Beschwerden vor dem Bundespatentgericht können es sogar mehrere Jahre werden.

Das eigentliche Risiko in dieser Phase: Wer parallel zur laufenden Widerspruchsfrist bereits massiv in Marketing, Druckmaterial und Werbung investiert, riskiert im Fall eines erfolgreichen Widerspruchs nicht nur die Marke selbst, sondern auch diese zusätzlichen Investitionen. Deshalb lohnt es sich, die ersten 90 Tage aktiv zu beobachten statt sie einfach abzuwarten.

Was du in den 90 Tagen aktiv tun kannst

Warum das mehr als ein einmaliger Vorgang ist: Markenschutz endet nicht mit der Eintragung. Wer den Namen langfristig verteidigen will, braucht laufende Beobachtung — nicht nur in den ersten 90 Tagen, sondern über die gesamte 10-jährige Schutzdauer hinweg.

Begleitung über die Anmeldung hinaus

Unser Vollausstattungs-Paket beinhaltet laufende Betreuung — damit die Widerspruchsfrist nicht unbeobachtet verstreicht und du bei einem Widerspruch nicht allein reagieren musst.

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Kurz zusammengefasst

Quellen: Angaben zu Fristen und Verfahren basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen von DPMA und EUIPO (Stand Juli 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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